556,- Euro extra und steuerfrei zum Gehalt. Also vielleicht.
Seit einigen Tagen „erforsche“ ich die Welt des Minijobs. Denn ich möchte Minijobber Stellen für das Le Lion ausschreiben. Bislang hatten wir keine. Bzw. sehr selten Minijobber. Seit einiger Zeit schon gibt es ein "Diskriminierungs-Verbot" für Mini und Midi Jobbern. Das bedeutet, sie müssen die gleichen Rechte wie die Vollzeitangestellten genießen.
Gerade in der Gastronomie werden Minijobber oft um ihr „Rechte“ gebracht. Vielmehr: wo kein Kläger, da kein Richter. Ich mag ja nicht so sehr dieses Märchen vom bösen Unternehmer. Ich mag eher Kant, der zum Aufstieg aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit motiviert.
Da wir mit wechselnden Dienstplänen und in der Nachtarbeit tätig sind, galt es Midi-Job mäßig mein Wissen „aufzufrischen“. Drei Punkte, bei denen der unmündige Arbeitnehmer sich gerne übervorteilen lässt:
Urlaub: Minijobber haben Urlaubsanspruch. Dabei bezieht sich der Urlaubsanspruch nicht auf die gearbeiteten Stunden, sondern auf die gearbeiteten Tage. Deine Vollzeitkräfte beispielsweise haben bei einer 40 Stunde Woche mit fünf Arbeitstage pro Woche den Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Der Minijobber kommt 2 Tage die Woche a 4 Stunden. Wenn man die Arbeitsstunden betrachtet, sind das 20% der Festangestellten und damit könnte man einen bezahlten Urlaubsanspruch von 4 Tagen im Jahr annehmen. Richtig ist aber 40% - also 8 Tage im Jahr bezahlter Urlaub, da die Berechnung auf Arbeitstagen pro Woche, nicht Stunden, beruht.
Krankheit: Fällt der Minijobber für eine geplante Schicht wegen Krankheit aus, muss diese Schicht ebenfalls bei Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Gerade im schnell wechselnden Schichtplan von Gastronomie wird das gerne unter den Tisch fallen gelassen. Gezahlt wird nur, wenn gearbeitet wird. Das ist falsch. Die geplanten Schichten müssen bei Arbeitsunfähigkeit komplett bezahlt werden.
Nachtzuschläge: Bekommt der Rest des Teams Nachtzuschläge, stehen diese auch dem Minijobber bei Nachtarbeit zu. Vorteil: Sie sind in der Regel steuerfrei und damit kann man sogar über die Minijobber Grenze hinaus bezahlen. Da die steuerfreien Zuschläge nicht angerechnet werden.
Man muss allerdings zwei Sonderfälle beachten: Hoher Stundenlohn. Ab 25 Euro Stundenlohn sind Zuschläge nicht mehr steuerfrei.
Und: die Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn wirklich gearbeitet wird. Das allerdings birgt eine große Gefahr. Denn die Zuschläge sind auch bei Krankheit zu zahlen. Wenn die geplante Schicht in der Nacht lag, hat der Minijobber Anspruch auf Zahlung der geplanten Nachtzuschläge. Allerdings, da nicht real gearbeitet wurde, verlieren diese jetzt ihre Steuerfreiheit. Das bedeutet: Ein „kranker“ Minijobber läuft Gefahr, in dem Monat über die erlaubte Grenze zu verdienen und wird dann Sozialversicherungspflichtig. In zwei Monaten im Jahr ist eine Bezahlung über die Grenze erlaubt, danach hat der Minijobber seinen Status und seine Vorteile als Minijobber verloren.
Und da stellt sich mir die Frage, ob unser Staat es mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Minijobber ernst meint? Denn mit dieser „Regelung“ benachteiligt er Minijobber in der Nachtarbeit. Entweder muss ich den Monatsverdienst des Minijobbers in der Nachtarbeit so gering halten, dass dieser auch bei längerer Krankheit nicht ungeplant über die Beitragsgrenze von aktuell 556 Euro Lohn kommt. Oder der Minijobber verliert den Status, was einerseits Kosten für das Unternehmen erzeugt. Aber auch für den Minijobber. Sind seine Einkünfte doch plötzlich nicht mehr pauschal versteuert, sondern werden zu seiner Einkommensteuer addiert.
Das Gleichbehandlungsgesetz für Minijobber finde ich gut. Schade nur, dass der Staat sich selber nicht dran hält und Minijobber in der Nachtarbeit diskriminiert.
Wie ich so „sichere“ Minijobs in der Nachtarbeit gestalten kann, bleibt damit ein Rätsel.
Falls du einen Minijob in der sehr geilen Nachtarbeit suchst, melde dich.
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Ein Haftungsausschluss: Ich mache gute Drinks, aber bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Für rechtsverbindliche Auskunft empfehle ich Vertreter/innen dieser Berufe zu kontaktieren.