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“Faire Trinkgeldbeteiligung” - das wird für dich als Unternehmen teuer.

Trinkgeld gehört dem Personal. Wer als Gastronomie Unternehmen in den Stellenanzeigen eine Trinkgeldverteilung auslobt, macht einen teuren Fehler. Trinkgeld verliert dann die Steuerfreiheit und wird Sozialkassenpflichtig
“Faire Trinkgeldbeteiligung” - das wird für dich als Unternehmen teuer.

Vor einigen Tagen las ich eine Stellenanzeige für ein Restaurant. Gesucht wurde ein Junior Bartender (M/W/D). Es wurden die üblichen Benefitpunkte unter “Wir bieten” aufgezählt.  Vieles davon, wenn man ehrlich ist, liest sich nicht attraktiv.  “Werde Teil eines tollen Teams” ist so eine Floskel. Bla Bla. Pardon. Es ist 2024. Arbeitnehmermarkt. Schreibt sowas nicht mehr. 

Bei dem wirklich existenziellen Punkt wird, wie auch hier, in der Regel kein Klartext gesprochen. “Überdurchschnittliche Bezahlung”. Wirklich? Dann schreibt doch deine Vorstellung von Bezahlung dahin. Was bedeutet überdurchschnittlich für dich bei einer Juniorstelle? 14,00 € pro Stunde? 15,00 €? Welche Zuschlagsmodelle? Das würde dir und den Bewerbenden doch eine Menge Zeit ersparen. Butter bei die Fisch! 

Aber, einen Satz, der so oder so ähnlich öfters in Stellenanzeigen auftaucht, musst du unbedingt vermeiden: “Wir bieten eine faire Trinkgeldbeteiligung.”

Das darfst du nicht schreiben! 

Aus zwei Gründen. Beide haben den gleichen Hintergrund: Trinkgeld ist rein rechtlich und moralisch kein Hoheitsgebiet des Arbeitgebers. Trinkgeld gehört dem Personal. 

Das bedeutet zum einen: Eine Trinkgeldbeteiligung durch den Arbeitgeber hat ein Geschmäckle. Ich persönliche finde es anmaßend in Stellenanzeigen mit einem Benefit zu werben, der dir nicht gehört.

Aber, Punkt 2, jenseits persönlicher Empfindungen, verliert Trinkgeld bei Verteilung durch den Arbeitgeber seine Steuerfreiheit. Wenn du offiziell das Trinkgeld verwaltest, wird es teuer. Nur für dich als Arbeitgeber. Denn du darfst dann bei Prüfung alle ausgezahlten Trinkgelder über viele Jahre mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen nachzahlen. 

Genickbruch.

Die Idee ist klar: “I hear you!” -  Trinkgeld ist ein heikles Thema. Und damit Burgfrieden und Gerechtigkeit im Team herrscht, kümmert sich das Unternehmen um eine faire Trinkgeldaufteilung. 

Finden alle Super. Bis auf das Finanzamt und die Sozialkassen. Oder besser gesagt finden die das RICHTIG GUT, wenn du dich als Unternehmen belegbar um die faire Aufteilung des Trinkgeldes kümmerst. Denn dann verliert Trinkgeld den steuerfreien Status. 

Der richtige Weg ist eine Aufteilung nach Vorgaben der Mitarbeitenden, manifestiert durch Mitarbeitervereinbarung. Das bedeutet: Das Gesetz verlangt, dass Trinkgeld unmittelbar ist und dass der Mitarbeitende, der es bekommt, es behält. Ein Trinkgeld Pool, sprich: das Trinkgeld wird als Teamleistung “aufgeteilt”, ist dennoch unter bestimmten Bedingungen auch steuerfrei zulässig.  Nur müssen Regeln und Aufteilung von den Mitarbeitenden festgelegt werden. Alles dokumentiert und nachweisbar. Der Arbeitgeber darf lediglich nach Anweisung durch die Mitarbeitenden auszahlen. 

Der falsche Weg ist eine Anpreisung als Benefit in Stellenanzeigen. Damit wird genau das gemacht, was nicht sein darf: Der Arbeitgeber nutzt Trinkgeld wie Lohn. Und dann ist es auch welches. Also sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Rückwirkend meist noch mit zusätzlichen Bußgeldern. 

Mach dich schlau. Trinkgeldbusiness ist komplex. Trinkgeld, das gerade in kleineren Betrieben auch der Chef bzw. die Chefin bekommt, ist nochmal ein anderes Thema.

Rede mit deiner Steuerberatung, wie ihr Trinkgelder für das Team korrekt gestaltet. 

Wichtig sind zwei Punkte, die jedes Gastronomieunternehmen in Deutschland beachten sollte:

  1. Wenn du dich nicht um das Trinkgeld kümmerst, fliegt dir dein Team um die Ohren und es herrscht Neid und Missgunst. Also kümmere dich ums Trinkgeld.
  2. Du darfst dich als Unternehmen nicht nachweislich ums Trinkgeld kümmern,  “einmischen” und dieses nach Vorgaben des Betriebes verteilen. Dann ist es nicht mehr Steuerfrei 

Willkommen in Deutschland! Sei schlau. Gestalte schlau.

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