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Gastschichten und Bar Take Over. Alles geregelt für den großen Spaß?

Gast Schichten sind ein großer Spaß. Aber ist das für Außenstehende Schwarzarbeit? Und bist du auch im EU Ausland versichert?
Gastschichten und Bar Take Over. Alles geregelt für den großen Spaß?

Für viele Bars und Bar-Teams gelten „Gast Schichten“ nach wie vor als ein attraktives Marketing-Tool. Ein Spaß und Motivation für den reisenden Teil des Teams sind sie sicherlich in den meisten Fällen.

Idee: Bar-Team X aus einer Bar in Hamburg fährt zu einer Bar nach z. B. Paris. Dort gibt es, vornehmlich einen Abend lang, einen “Take Over” - also arbeitet das Team der Hamburger Bar in Paris, macht Werbung für die Bar und deren Drinks Style. Oft gibt es dann einen Gegenbesuch des Pariser Teams in Hamburg.

Boom Boom.  

Geld ist nie schlecht. Denn ein Business sind Bar Take Overs nicht. Zumindest nicht ohne Sponsor. Also wird noch ein Spirituosen-Brand involviert. Der den Spaß bezahlt oder zumindest bezuschusst.

Arbeitsrechtlich tun sich hier einige Punkte auf, über die man einmal nachdenken sollte.

Die EU ist da glücklicherweise ein “recht” einfacher Markt. Denn grundsätzlich dürfen EU Bürger innerhalb der EU auch arbeiten. Aber: Ist das Bar Take Over z.B. Arbeitszeit? Oder ein privates Vergnügen des Bar Teams?  

A1 Bescheinigung

Der eine Punkt, den auch wir erst über unsere dauerhafte Beratungstätigkeit von Hotelgruppen im europäischen Ausland wahrgenommen haben, ist die unbedingt zu beachten Meldung für die Sozialversicherung, dass Arbeitnehmer im EU Ausland tätig sind.

Hierzu benötigt man eine A1 Bescheinigung, die man den Mitarbeitenden mitgeben sollte. Sie muss vorab beantragt werden. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Mit dieser Bescheinigung weisen Beschäftigte nach, dass sie bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind.

Dies gilt für jede Dienstreise oder „Arbeit“ im EU Ausland. Technisch gesehen auch für einen Besuch einer europäischen Barshow, wenn das als Dienstreise vom Arbeitgeber angeboten wird. 

Ist das Leiharbeit? 

Was passiert eigentlich, wenn jetzt der Zoll kommt? Grundsätzlich gilt Gastronomie als Schwarzgeld intensive Branche und es gibt nach wie vor spontane Kontrollen vom Zoll. Und die Frage ist: handelt es sich hier für jemand externen eher um Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung? Drei Begriffe für den gleichen “Tatbestand”. In Deutschland benötigt man hierfür z.B. eine kostenpflichtige und aufwendige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Vorab. Für uns ist klar, dass das ein großer Spaß ist. Für die prüfenden Behörden arbeiten bei solch einem Take Over aber Menschen hinter der Bar, im typischen Service-Beruf, die nicht beim Betreiber-Unternehmen gemeldet sind. 

Ich persönlich mache vorab eindeutige Verträge, Angebote und Rechnungen, dass es sich, je nach Veranstaltung, um Catering handelt. Oder, je nach Anfrage, um einen Marketing-Event. Nur um sicherzugehen, dass der Grund unmissverständlich richtig ist und dass dieser im Nachhinein von Seiten Dritter nicht falsch interpretiert werden kann.

Ein Zoll Besuch ist sicherlich unwahrscheinlich. Eine Verletzung beim Einsatz oder ein Unfall ist aber schon eher möglich. Und es sollte für alle Beteiligten klar sein, dass das Arbeit ist und diese versichert und bezahlt ist. 

Arbeitszeit oder “privates Vergnügen” am freien Tag - aka Schwarzarbeit

Interessant werden solche Fragestellungen, wenn ein Bar-Team an ihrem freien Tage, “for the Fun of it” ein Take Over in einer anderen Bar macht. Es sollte vorab eindeutig geklärt sein, ob das Arbeit ist, oder ein „privat Vergnügen“ und damit alle "Probleme" nicht mehr beim Arbeitgeber des Teams liegen. 

Jetzt arbeitet aber, rechtlich gesehen, Privatpersonen in ihrer Freizeit hinter einem Tresen und das wäre der eindeutige Straftatbestand von nicht versicherter Schwarzarbeit. 

Meine Erfahrung:  das im Vorfeld eindeutig und schriftlich klären. Wenn alle Beteiligten das Event als Marketing für die Bar sehen, sollte die bezahlte Arbeitszeit sein. Falls es einen Sponsor gibt, sollten die Bars dann die Rechnung für ihre Mitarbeitenden stellen und den Mehraufwand über Reisekosten, geeignete Zuschüsse und Arbeitslohn vergüten. Sodas der Arbeitnehmer auch neben Spaß einen Mehrwert hat. 

Im Schadensfall ist das Gejammer groß. Und da wird die eine oder andere mündliche Vereinbarung plötzlich vergessen.