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London Cocktail Week: Wie berechne ich Dienstleistungen in UK?

Als Bartender wird man öfters für Marketing Events im Ausland gebucht. Wie stellt man jetzt aber eigentlich Rechnungen für "Brexit" Land UK?
London Cocktail Week: Wie berechne ich Dienstleistungen in UK?

Kommende Woche bin ich für einen Vortrag und ein Cocktail Event zur London Cocktail Week eingeladen. Pernod Ricard hat vor Jahren die Plattform SIP ins Leben gerufen: Share .- Inspire - Pioneer ist der Claim, der sich hinter SIP verbirgt. Und man richtet sich damit an On Trade Publikum: Bar-Teams und Betreiber/innen. 

Pernod Ricard UK ist Gastgeber. Und somit auch mein Kunde. Und ehrlich gestanden ist das die erste Rechnung, die ich seit Brexit wieder an einen UK Kunden stelle. Also hab ich mich gefragt: Wie ist das eigentlich mit der Umsatzsteuer und was genau gibt es noch zu beachten? Denn auch Steuerrechtlich verlässt man ja nunmehr bei Aufträgen im UK den Wirtschaftsraum der Europäischen Union. Umsatzsteuerlich ist UK jetzt sogenanntes Drittland.

Grundsätzlich, wie bei vielen Geschäften, gilt es erst einmal zu definieren, um welche Art von Geschäft es sich handelt. Da hier unterschiedliche Regelungen vorliegen. Anders als Warensendungen oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden liegt hier “Dienstleistung an Unternehmen” vor.

Auch bei Dienstleistungen wird unterschieden. Fallen die Art der Dienstleistungen unter “Sonstige Dienstleistungen nach B2B Grundregel” gelten, wie in meinem Fall, die unten stehenden Regelungen.  Zu solchen Dienstleistungen gehören Übersetzungsleistungen,  Beratungsleistungen,  Marketingleistungen,  Elektronische Leistungen, bspw. Zurverfügungstellung von Software und Software-Updates

Für alle anderen Dienstleistungen an Unternehmen gelten Sonderregelungen, bei denen man sich eventuell in UK als Unternehmen anmelden muss. Diese Sonderfälle sind hier nicht beschrieben,

Für oben genannte Sonstige Dienstleistungen nach B2B Grundregel gilt:

  • Es gilt bei Dienstleistungen an Unternehmen das Empfänger Ort Prinzip: 
  • Dienstleistungen an Unternehmen sind an dem Ort zu versteuern, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, bzw. an dem Ort der Betriebsstätte, für die sie erbracht wird.
  • Innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Prinzip. Dies bleibt auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen. Damit wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert. Das bedeutet: Deine Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, aber einen Hinweis, dass der Empfänger das zu zahlen hat.

Wichtig ist allerdings der Nachweis, dass es sich bei dem Rechnungsempfänger um ein Unternehmen handelt. Anders als bei EU Geschäftspartner ist eine Prüfung der Umsatzsteuer-ID via Webseite des Bundesfinanzministerium hier nicht mehr ausreichend.

Der UK Geschäftspartner muss dir vor der Rechnungsstellung das  Certificate of Residence (Ansässigkeitsbescheinigung) zukommen lassen. Dies stellt ihm das britische Finanzministerium aus. 

Darüber hinaus brauche ich vom Geschäftspartner die Britische Umsatzsteuer-ID mit der korrekten Firmierung und Adresse. 

Wer EU oder UK Steuer Ids für Rechnungen schon online prüfen will, weiß um das Problem, dass die genauso Adresse und Firmierung in genauer Schreibweise manchmal schon eine Herausforderung ist, abzustimmen.

Als nächsten Schritt muss ich die bei der britischen Finanzbehörde HMRC die Umsatzsteuer-ID des britischen Kunden zu prüfen und damit ebenfalls die Unternehmereigenschaft festzustellen. Nur mit eindeutig korrekt geschriebener Adresse und Firmierung möglich: https://www.gov.uk/check-uk-vat-number

Bei der Rechnungserstellung sind meiner Meinung nach vier Dinge wichtig:

  • Korrekte Firmierung, Buchstaben genau,  wie im Register / Steuer ID hinterlegt
  • UK Steuer ID sowie eigene Steuer ID  (im Deutschen Rechtsgeschäfts würde auch eine Steuernummer reichen)
  • Der Hinweis “Reverse Charge / Umkehrung der Steuerschuld” auf der Rechnung
  • Und so verrückt das klingt: Alle vorgeschriebenen Bestandteile eine Rechnung müssen auf Deutsch geschrieben sein, sonst verwirft das deutsche Finanzamt die Rechnung bei Prüfung. Natürlich kann und sollte man eventuelle Formulierungen auch in Englisch für den Geschäftskunden auf der Rechnung dazu schreiben. Aber eine rein englischsprachige Rechnung ist meines Wissens in Deutschland immer noch nicht zulässig. Zweisprachigkeit ist meines Wissens kein Problem. 

Übrigens, teures Learning: Ich habe eine Rechnung im Reverse Charge Verfahren einmal nicht fristgerecht gemeldet und bekam nach etlichen Monaten eine Strafe in Höhe von 4000 Euro vom Bundesministerium für Finanzen. Und, if you know, your know, Strafen des BMF sind recht indiskutabel und sofort zu zahlen. 

Falls du kommenden Dienstag, 08.10.2024, in London bist:

Ich bin hier auf der SIP BÜHNE der London Cocktail Week: https://www.join-sip.com/en/events/sip-session-do-consumers-care-about-mixology

Und mixe Abends Cocktail Klassiker aus dem Pernod Ricard Portfolio im https://www.happinessforgets.com/

Merkblatt Handelskammer: 

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5251052/d5ad9666d75c4d5dd5a1c6a110435c8e/merkblatt-ahk-umsatzsteuer-sonstige-leistungen-im-vereinigten-koenigreich-ab-2021-data.pdf

Ein Haftungsausschluss:

Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater. Lediglich Unternehmer. Wer Rechtssicherheit oder aktuelle steuerliche und fachliche Beratung wünscht, möge eben einen Rechtsanwalt oder eine Steuerberaterin kontaktieren. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt dieser Informationen.