TSE Sicherheitseinrichtung ausgefallen.
Gestern Abend habe ich ein Ipad unseres Gastrofix Kassensystem im Pine Room gecheckt. Wir haben einen Drucker, der immer nicht so will, wie wir das möchten. Ich musste einige Probebuchungen machen. Da wir mehrere Drucker im Haus haben, wollte ich sichergehen, wie die verschiedenen Druckaufträge auflaufen. Getränkebon, Rechnung, und auch ein Test Storno. Ich habe mir den Bon angesehen und war etwas verwundert. Unten auf dem Bon stand:”Sicherheitseinrichtung ausgefallen”
Das habe ich noch nie gesehen. Also bei uns an der Kasse. Es bedeutet, die TSE ist ausgefallen.
TSE steht für technische Sicherheitseinrichtung. Und wurde im Rahmen der KassenSichV eingeführt. Der Kassensicherungsverordnungen definieren, wie elektronische Registrierkassen in Unternehmen zu verwenden sind.
Entgegen der landläufigen Meinung und den Wünschen der Finanzverwaltung ist es nach wie vor möglich, ein Geschäft mit offener Kassenlade, also ohne Registrierkassen, zu betreiben.
Wenn man allerdings eine Registrierkasse nutzt, ist dies nur noch mit TSE und den Regelungen der KassenSichV zulässig. Wer z.B. eine Registrierkasse nutzt, unterliegt der Bonpflicht. Läden mit offener Kassenlade müssen nach wie vor keinen Bon ausstellen.
Die TSE ist quasi die Black Box für das Finanzamt. Sie zeichnet alle Transaktionen der Registrierkasse auf. Und jede Kasse muss vor der Benutzung mit einer TSE beim Finanzamt angemeldet und registriert werden. Kassen-Nutzung ohne TSE ist nicht erlaubt. Alle ausgegebenen Belege wie Bons, Rechnungen etc. enthalten dann einen TSE Code. Damit kann jeder Beleg einer angemeldeten Kasse zugeordnet werden.
Falsch ist, dass das TSE System die Umsätze direkt an die Finanzämter meldet. Aber es regelt die Erfassung und nicht manipulierbare Speicherung. Und klärt, wie die Daten dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden müssen (FinV K Regelung) .
Es gibt verschiedene Formen von TSE Lösungen. Wir haben zum Beispiel eine Cloud TSE Lösung. Dies setzt voraus, dass jede Kasse immer eine Internetverbindung hat. Wenn der Empfang ausgefallen ist, gibt die Kasse auf den Belegen, auch Rechnungen, den Hinweis “TSE ausgefallen” aus.
Wenn die TSE ausgefallen ist, sind vier, eigentlich fünf Punkte für den Unternehmer verpflichtend.
- Er ist weiterhin verpflichtet, Bons und Belege auszustellen. Auch ohne TSE Verbindung.
- Die Ausfallzeiten und der Ausfallgrund müssen dokumentiert werden. Ggf. werden diese Ausfallzeiten vom elektronischen Aufzeichnungssystem der Kasse automatisch dokumentiert (Musste du mit deinem Anbieter klären)
- Wird das elektronische System weiter benutzt, muss ein Hinweis “TSE ausgefallen” auf den Belegen erkenntlich sein
- Die Ausfallursache muss unverzüglich behoben werden. Das ist, ich lieb's, natürlich nicht genauer definiert.
Übrigens, hier kann ich auch noch nacharbeiten, ist es auch Pflicht (5.), das ganze, insbesondere bei Ausfällen, in die Verfahrensdokumentation aufzunehmen.
Bei TSE Ausfällen ist es ähnlich, wie bei “INFO DRUCK, keine Rechnung” Belegen. Der naive Bürger vermutet hinter beidem sofort Steuerhinterziehung. Dabei macht es z. B., je nach Abrechnungsarten, durchaus Sinn, dem Gast einen Info-Druck vorab zu präsentieren. Denn auch diese Belege sind alle durch TSE dokumentiert. Und ein TSE Ausfall ist in der Regel, durch die automatische Dokumentation des Kassensystems, erfasst. Und auch nicht gleich ein Steuerbetrug. Sondern ganz normales Business in einem Land mit überbordenden Steuergesetzen und fragwürdigem Bürokratie-Wahnsinn.
Aber: Ich lese die Tage nochmal die ganzen neuen Verordnungen und Änderungen zum Thema. Gab nämlich, wie ich heute bemerkt habe, einige Updates zu den Wirrungen. Ich könnte mich natürlich stattdessen um das Wesentliche kümmern. Aber die Bürokraten möchten auch ein wenig Beachtung.