Wie lange darfst du als Selbstständiger arbeiten?
Gestern war ein langer Arbeitstag. Ich bin im 9.00 Uhr in die Bar. Die Trinkabenteuer „Hausbar Winterfest machen“ Nachmittag Bespaßung vorbereiten. Ab 9.00 Uhr Set-up, ab 14.00 Uhr Bespaßung. Um 19.30 Uhr kurz rüber ins Café Paris, Tatar verhaftet. Ab 20.00 Uhr dann „Tür machen“, kurz nach 01.00 Uhr für mich Feierabend. Das Team hat den Tag beendet. U-Bahn, Ciao Cacao.
15 Stunden, bis auf ein kurzes Abendessen, gearbeitet. Das soll kein heroischer Text werden, der langes Arbeiten glorifiziert. Aber die Freiheit. Dass jeder es machen kann, wie man es möchte. Not your business. In Deutschland leider nicht selbstverständlich.
Die 15 Stunden haben mir Spaß gemacht. Und ich liebe die Freiheit, mir das einzuteilen, wie ich es möchte. Einige Tage 10, 12, 15 Stunden. Andere dann weniger. Gastronomie hat einen eigenen Rhythmus. Wochenende ist in der Regel Show Time.
Klar, Kleinunternehmertum begrenzt die Freiheit etwas. Es gibt keine großen Polster. Eine Krankmeldung am Tag kann man meist noch delegieren. Bei zwei dann Ende Gelände. Wenn man den Tag über im Büro und mit Administration verbracht halt, folgt dann eine Nachtschicht, nicht ganz freiwillig.
Aber ich habe mich selbständig gemacht, damit ich arbeiten kann, wie ich es möchte. Wenn ich eines im Leben nicht brauche, ist es ein Staat, der mir hier Einschränkungen macht. Das ist im Angestellten-Verhältnis natürlich anders. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz. Und auch wir setzen das in Gänze korrekt um. Anderes Thema. Für mich persönlich wäre Arbeiten nach Arbeitsschutzgesetz keine Option.
Die interessante Frage ist ja: darf ich das? Glücklicherweise sind die staatlichen Eingriffe bei Selbstständigen, was die Arbeitszeit angeht, noch nicht allzu sehr definiert. Aber die Frage ist: Wann gilt man als Selbstständiger? Interessant und teuer sind diese Definitionen bzw. eine Fehlauslegung meist bei der Steuer, bei den Sozialversicherungskassen, und vielleicht auch beim Arbeitsschutz.
Der Einzelunternehmer ist selbstständig. Herzlichen Glückwunsch.
Aber wie sieht es bei Kapitalgesellschaften aus? Ich selber bin Gesellschafter in Gmbh’s und einer UG. Nur weil mir ein Teil einer GmbH gehört, bin ich noch lange nicht selbständig. Die Definition ist hier in den letzten Jahren umfangreicher geworden. Seit einigen Jahren hat sich die Einschätzung geändert. Ein 50% Gesellschafter einer GmbH ist jetzt nur noch ein „Selbstständiger“ wenn er auch Geschäftsführer ist. Und der Gesellschaftervertrag hier keine Einschränkungen seiner Gestaltungsmacht und Weisungsbefugnis in irgendeiner Form definiert.
Eine meiner Gesellschaften haben wir 2004 gegründet. Wir sind zwei 50% Gesellschafter. Ich bin Geschäftsführer, der andere Gesellschafter Prokurist mit keinen Einschränkungen und voller Befugnis. Aber den Sozialkassen ist vor einigen Jahren eingefallen, dass solche 50% Gesellschafter mit voller Prokura plötzlich keine Selbstständigen mehr sind.
Hier geht es meiner bescheidenen Einschätzung nach nicht um sinnvolle Regulierung, sondern um pure Geldschneiderei des Staates. Die Prüfungen zum „Sozialversicherungsträger Status“ der Gesellschafter laufen jetzt seit vielen Jahren in vielen GmbHs und kosten pro GmbH mittlere bis hohe fünfstellige Nachzahlungen.
Auch wir sollen zahlen. Auch unsere GmbH klagt seit Jahren gegen diese unfaire und dummdreiste Raubrittertum des Staates. Lieber einen selbständigen Anwalt Geld verdienen lassen, als den Sozialkassen etwas schenken.
Wer also eine 50% Gesellschafter Konstellation in seiner GmbH hat und glücklicherweise bislang hier noch keine Prüfung hatte, dem sei dringend ein Termin bei einem Fachanwalt und oder Steuerberater geraten, um dieses Thema noch gestalten zu können.
Die Frage bleibt: darf ich als Angestellter 50% GmbH Gesellschafter Geschäftsführer mit einem Jahresgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten wie ich will? Ich denke ja. Und wenn nicht mehr, gestalte ich. Die schönste Freiheit als Selbstständiger.